Ebay darf Mitgliedskonto bei schwerwiegenden Verstößen sofort kündigen
Schwerwiegende Verstöße gegen die AGBs berechtigen Ebay zu einer sofortigen Kündigung und Sperrung des Mitgliedskontos.
In dem zugrunde liegenden Sachverhalt stellte ein Computershop über eines seiner Konten Artikel ein. Blieben entsprechende Gebote zunächst aus, wurde über ein zweites Konto des Shops ein hohes Gebot eingegeben. Blieb der Shop mit seinem eigenen Gebot Höchstbietender, musste er die Ware in der Konsequenz somit nicht zu einem Preis herausgeben, der den eigenen Vorstellungen zuwider lief und konnte den Kauf zusätzlich ,,rückabwickeln', wodurch die an Ebay zu leistenden Gebühren entfielen. Diesen schwerwiegenden Verstoß gegen die Vertragsbedingungen ahndete das Auktionshaus umgehend. Ebay sperrte die Konten des Shops und kündigte das Vertragsverhältnis fristlos. Sollte eine fristlose Kündigung unrechtmäßig sein, erklärte Ebay parallel die fristgerechte Kündigung. Hiergegen wandte sich der Computershop an das Gericht und führte unter anderem aus, dass nicht der Inhaber die Manipulationen begangen habe, sondern ein Mitarbeiter mit Zugang zu den Konten verantwortlich sei. Erfolglos, wie das Gericht ausführte.
Die Beeinflussung des Auktionsergebnisses und der sich daraus ergebende schwerwiegende Verstoß gegen die Vertragsbedingungen sei alleine dem Shop zuzurechnen. Er könne sich nicht darauf berufen, dass ein Mitarbeiter unbefugt und ohne die Kenntnis des Verkäufers gehandelt habe, zumal er als gewerblicher Händler für die Handlungen seiner Mitarbeiter haftbar zu machen sei. Darüber hinaus sei die ebenfalls beanstandete AGB-Klausel zur fristgerechten Kündigung wirksam.
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil OLG BRB KART W 11 09 vom 17.06.2009
Normen: §§ 278, 314 BGB